Verkaufsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN - MOTOVARIO GROUP

Alle von Motovario Group durchgeführten Lieferungen erfolgen zu den nachfolgend genannten allgemeinen Vertriebsbedingungen, die Bestandteil des Kataloges sind. Jegliche eventuell vom Käufer festgelegte Klausel bzw. Bedingung ist daher null und nichtig, wenn diese im Widerspruch zu den folgenden Bedingungen steht und nicht von uns schriftlich bestätigt worden ist. Was hier nicht ausdrücklich definiert ist, wird von den Normen des italienischen Rechts auch für die im Ausland verkaufte Ware geregelt.


ANGEBOTE:

Jedes Angebot ist unverbindlich. Das Angebot ist erst dann bindend, wenn es ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurde, nachdem alle technischen und kommerziellen Details vollständig geklärt worden sind. Die in unseren Katalogen, Broschüren und Preislisten aufgeführten Angaben sind unverbindlich; im Interesse der technischen Weiterentwicklung sind technische Änderungen vorbehalten.


BESTELLUNGEN:

Der Kaufvertrag ist ab der Erteilung der Auftragsbestätigung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Lieferung beinhaltet nur die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte und Dienstleistungen und gilt zu unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen.


PREISE:

Als Vertragspreise gelten die in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, ausschließlich Verpackung und weiterer Leistungen, unbeschadet anderer Sondervereinbarungen. Motovario behält sich das Recht vor, die Preise bei Lieferung im Falle einer zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Arbeits- und/oder Rohteilkosten zu ändern. Sollte die Preisänderung über 5% liegen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


LIEFERTERMINE:

Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Liefertermine sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten; alle Schadensersatzansprüche des Kunden für eventuelle Lieferverzüge sind daher ausgeschlossen. Motovario Group ist von der Verpflichtung befreit, die Liefertermine in folgenden Fällen einzuhalten: a) wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält; b) im Falle höher Gewalt oder bei Geschehnissen wie: Aussperrung, Streik oder Arbeitsverweigerung, Epidemie, Krieg, Beschlagnahme, Brand, Überschwemmung, Arbeitsunfälle, Transportunterbrechungen oder Lieferverzüge von Sublieferanten; c) wenn der Käufer die zur Durchführung der Lieferung erforderlichen Daten und/oder Materialien dem Verkäufer nicht rechtzeitig liefert.

 

AUSFUHRKONTROLLE:

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Exportkontroll-, Import- und Wirtschaftssanktionsgesetze und -vorschriften der Regierungen der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten, der EuropäischenXund anderer Regierungen einzuhalten, und jede Partei darf weder direkt noch indirekt Produkte exportieren oder re-exportieren oder Teile davon, alle Informationen, technischen Daten an jeden Bestimmungsort oder jedes Land, die durch diese Gesetze und Vorschriften, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, eingeschränkt oder verboten sind.
Für den Fall, dass der Käufer oder Endverbraucher vor dem Versand durch die oben genannten Gesetze und Vorschriften eingeschränkt oder verboten wird, kann MOTOVARIO die Bestellung stornieren, ohne für Verluste, Schäden, Zurückhaltung oder Verzögerung haftbar zu werde, und kann den Käufer auf Ersatz des direkten Schadens fordern.



LIEFERUNGEN:

Die Lieferung versteht sich rechtlich als ausgeführt, wenn mündlich oder schriftlich mitgeteilt wird, dass die Ware abholbereit ist oder sie dem Hauptfrachtführer übergeben wurde, unabhängig davon, ob derselbe Frachtführer vom Kunden oder von der Motovario Group mit dem Transport beauftragt worden ist. Nach der Lieferung übernimmt der Käufer alle Risiken hinsichtlich des Materials, unabhängig von den geltenden Incoterms. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung - immer zu Lasten und auf Risiko und Gefahr des Käufers - über den nach unserem Ermessen günstigsten Transporteur. Für Verluste und Beschädigungen des Materials beim Transport wird von Motovario keine Verantwortung übernommen. Im Falle des Versands mit unseren Fahrzeugen geschieht dies unter der alleinigen Verantwortung des Käufers. Bei verspäteter Abholung der bereitgestellten Ware aus irgendwelchem der Motovario Group nicht zuzuschreibenden Grund kann diese 8 Tage nach Bereitstellungsmeldung Verpackung, Transport bzw. Einlagerung der Ware zu Lasten des Käufers bestens ausführen lassen und berechnen.


ZAHLUNGEN:

Die Zahlungen müssen am Geschäftssitz von Motovario Group und je nach Vereinbarungen geleistet werden. Im Falle von Zahlungsverzug wird Motovario Group, von Rechts wegen, Verzugszinsen von über 4%, über dem Referenzzinssatz EURIBOR von 3 Monaten anrechnen.

Der Mangel oder die Verzögerung der Zahlung, rechtfertigt Motovario Group zur umgehenden Einstellung der Lieferung von weiterem Material, sowie zur Stornierung jeglichen Auftrages und der Käufer verliert jegliches Recht aus irgendeinem Titel oder Grund. 
Jegliche Reklamation oder Beanstandung gibt dem Käufer nicht das Recht, die Zahlungen einzustellen. 
Eventuelle Vorschüsse sind unverzinslich. 
Alle Zahlungen müssen notwendigerweise vom Käufer durch Banküberweisungen von Konten desgleichen, auf Konten der Motovario Group ausgeführt werden, und/oder jedenfalls durch Mittel, die eine komplette Rückverfolgbarkeit derer, in Übereinstimmung mit allen in Kraft stehenden Verordnungen, gewährleisten, mit spezifischer Angabe der bezeichnenden Hauptdaten der bezüglichen Rechnung und des Vertrags, auf den sie sich bezieht. 
Im Falle, dass einige Zahlungen, die immer und auschliesslich durch Banküberweisungen vorgenommen werden müssen, von einem Unternehmen, das sich vom derzeitigen Auftragnehmer unterscheidet, ausgeführt werden sollten, ist es Pflicht der letzteren, Motovario Group im voraus schriftlich über den genannten Umstand zu informieren, und die kompletten Daten des Unternehmens, das die Zahlungen vornimmt, (Firmenname, Sitz, Abgabenordnungs- und MwSt.-Nummer, Name, persönliche Daten und Wohnsitz der Verwalter und Gesellschafter), auch durch Bereitstellung des Firmenprofils, das auf dem neuesten Stand ist, die Kontonummer, von der die Zahlung vorgenommen wird, den Bezug dergleichen auf das genannte Unternehmen, die Daten der Rechnungen, die beglichen werden und den Vertrag, nach dem sie ausgestellt wurden, außerdem die ausdrückliche Rechtfertigung und rechtliche Begründung, die solchem Antrag zugrunde liegt, mit allen Erklärungen im Bezug auf die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem verpflichteten Unternehmen und demjenigen, das die Zahlung leistet, anzugeben; es wird davon ausgegangen, dass Motovario Group, unabhägig von jeglicher unterschiedlicher Beurteilung, berechtigt ist, die Zahlung durch ein Unternehmen, das verschieden vom ursprünglichen Auftragnehmer ist, nicht zu akzeptieren, ohne deshalb dem Verzug des Gläubigers, vorgesehen vom Art. 1206 c.c., entgegen zu gehen.
Es wird ausdrüklich davon ausgegangen, auch und gemäß und nach Auswirkung des Art. 1456, dass die Nichteinhaltung der vorstehenden Klauseln (Art.1, N.1.1 und N.1.2):

- die rechtliche Auflösung dieses Vertrages mit sich bringt, unabhängig jeglicher Bewertung, die vorgehend von den Parteien nach Gewichtigkeit und Bedeutung der Nichteinhaltung ausgeführt wurde

- ohne dass deshalb die Notwendigkeit jeglicher, Verzug betreffender, Handlungen, besteht und jede Maßnahme und Verantwortung der Erstattung aller Schäden anhält.


VERPACKUNGEN:

Bei Fehlen besonderer Anweisungen wird die Verpackung von uns bestens und immer zu Lasten und auf Risiko und Gefahr vom Käufer vorgenommen.


BEANSTANDUNGEN:

Alle eventuellen Beanstandungen seitens des Käufers hinsichtlich des gelieferten Produkts sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich begründet mitzuteilen.


GEWÄHRLEISTUNG:

Motovario Group gewährleistet für die verkauften Produkte zwei Jahre ab Lieferungsdatum, der Erwägung des Einsatzes von zwei täglichen Arbeit-Schichten (16 stunden/tag).

Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf Reparatur bzw. Ersatz der fehlerhaften Teile frei unserem Werk.
Die Reparatur wird nur nach Ermittlung des Bearbeitungs- oder Herstellungsfehlers ausgeführt.
Die ersetzten Teile bleiben unser Eigentum.
Alle weiteren Entschädigungen sind ausgeschlossen; für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden irgendwelcher Art sowie für eine zeitweilige Einsatzunterbrechung der gekauften Waren kann der Käufer keine Ansprüche geltend machen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Teile und Materialien die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, (z.B. Wellendichtringe welche zu Ölverlust führen) oder im Betrieb beschädigt werden.
Die Gewährleistung verfällt für Produkte, die nicht in Übereinstimmung mit unseren Anweisungen genutzt, geändert, repariert (oder auch nur teilweise demontiert), gelagert, installiert, gewartet oder geschmiert werden.
Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen für Schäden welche durch Mängel oder Störungen von externen Komponenten (wie zum Beispiel: Kettenräder, Kupplungen, Rollen, Motoren etc. welche nicht von Motovario produziert wurden) hervorgerufen werden. Ebenfalls durch fehlerhaften An- oder Aufbau derselben.
Für die Kontrolle der Einsatzkompatibilität und der Ordnungsmäßigkeit der mechanischen Verbindungen unter Berücksichtigung der im Katalog des Herstellers aufgeführten Eigenschaften der Motovario-Produkte ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.


SCHADENSHAFTUNG:

Die Haftung der Motovario Group ist nur auf die o.g. Pflichten beschränkt; wir übernehmen daher keine Veranwortung für die aus Unfällen irgendwelcher Art entstehenden Schäden, die bei Einsatz der verkauften Produkte - seien sie defekt oder nicht - oder bei Fällen, in denen die Auswahl der Anwendung vom Motovario-Vertrieb empfohlen wurde, auftreten. Bei Einsatz von Getrieben oder Getriebemotoren hat der Bediener auf jeden Fall mit größter Sorgfalt auf eigene Verantwortung zu arbeiten und Sicherheitsvorrichtungen gemäß den anzuwendenden, technischen Vorschriften und Regeln vorzusehen, um aus eventuellen Mängeln der Produkte entstehende Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden.


ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Gerichtsstand für jeden aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Rechtsstreit - auch bei Wechselprozessen oder Gerichtsverfahren wegen eines Scheckprotestes - ist MODENA, wo der Verkäufer seinen Geschäftssitz hat. Das Verhältnis zwischen den Vertragsteilen unterliegt ausschließlich dem italienischen Recht und daher wird das ONU Kauf- und Verkaufsrecht (Wien-Abkommen) nicht angewandt.


EIGENTUMSÜBERGANG:

Gem. Art. 1523-1524 des Zivilgesetzbuchs erfolgt der Eigentumsübergang des Verkaufsgegenstandes nur, nachdem der vereinbarte Preis vollständig bezahlt ist. Bis zur Schuldentilgung hat daher der Käufer den Gegenstand der Lieferung sorgfältig zu verwahren. Gemäß den vorstehenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gehen alle Risiken und der Nutzen, die mit dem Eigentum an der Ware verbunden sind, mit der Übergabe an den Hauptfrachtführer auf den Kunden über, unabhängig von den geltenden Incoterms.


ACHTUNG!

​Die technischen Daten und Informationen in diesem technischen Katalog entsprechen dem heutigen Wissenstand. Sie ersetzen die bisherigen Katalogangaben. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, technische Angaben, Abmessungen und Gewichte, welche Sie im Katalog finden, ohne Vorankündigung zu ändern. Bitte kontaktieren Sie gegebenenfalls unser technisches Büro. Die Abbildungen/ Illustrationen können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Sie finden die oben erwähnten Daten und Informationen auf www.motovario.com; Bitte besuchen sie regelmäßig unsere Website um über mögliche Änderungen von Leistungsdaten u/o Eigenschaften unserer Produkte am neuesten Stand zu bleiben.

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